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To-Do vor Therapiebeginn
Um eine physiotherapeutische Behandlung in Anspruch nehmen zu können, besorgen Sie sich eine Verordnung zur Physiotherapie bei Ihrer/Ihrem behandelnden Ärztin/Arzt. Verischerte bei SVS und KFA müssen diese für den tarifmäßigen Kostenersatz im Vorhinein bei der Krankenkasse bewilligen lassen. ÖKG und BVAEB benötigen keine Bewilligung. Bringen Sie die (bewilligte) Verordnung gemeinsam mit relevanten Befunden in die erste Therapieeinheit mit oder senden Sie im Vorhinein zu.

To-Do für jede Einheit
Nehmen Sie bitte zu jeder Therapie ein großes Hand- oder Leintuch sowie sportliche Kleidung mit.

To-Do für die Bezahlung
Das Honorar für die Behandlung ist nach jeder Einheit per Überweisung oder in bar zu begleichen.

To-Do nach Therapieabschluss
Nach Abschluss der Therapie reichen Sie die (bewilligte) Verordnung gemeinsam mit der Honorarnote ein. Ein Teil der Kosten wird von der Krankenkasse rückerstattet.

To-Do bei Terminabsage
Wenn Sie zu einer Einheit nicht erscheinen können, melden Sie sich bitte frühestmöglich. Termine, die weniger als 24 Stunden vor dem ausgemachten Zeitpunkt abgesagt werden, müssen zur Gänze verrechnet werden. Herzlichen Dank für Ihr Verständnis.


Clara Schrank Physiotherapie